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Listenhunde

Seit dem 1. Mai 2012 gilt im Aargau das neue Hundegesetz. Die beinhaltet eine verbesserte Hundekontrolle, eine erhöhung der Hundetaxe auf 115.- Fr, eine Kotaufnahmepflicht mit Bussen bei nichteinhaltens und eine Rasseliste für Potentiell gefährliche Hunde.Auf dieser Rasseliste sind:

​

  • (American) Pit Bull Terrier

  • American Staffordshire Terrier

  • Bullterrier (ab 35cm stockmass)

  • Staffordshire Bull Terrier

  • Rottweiler

  • sowie alle Kreuzungen deren Rassen (z.B. Rotti x Labi)

Ablauf:

 

Möchten sie einen Listenhund bei sich aufnehmen? Dann benötigen sie erstmal eine provisorische Haltebewilligung. Diese müssen sie beim bVet beantragen. Wurde ihr Antrag genemigt, bekommen sie die Provisorische Bewilligung für diesen einen Listenhund. Diese ist mit einm Ablaufdatum gekennzeichnet. Innerhalb dieses Datums müssen sie mit Ihrem Hund die Halterprüfung des KVAK erfolgreich absolvieren.

Nur wer in besitz der Bewilligung ist, darf den Hund von der Leine lassen. Für neu Angeschaffte Listenhunde gilt eine Ausbildungspflicht von 3 Lektionen Theorie und 10 Lektionen Praxis, welche in der selben Hundeschule absolviert werden müssen. Des weiteren müssen Listenhunde EINZELN ausgeführt werden. Pro Person 1 Hund wenn einer ein Listenhund ist.

 

Die Praktische Prüfung:Die Prüfung beinhaltet 12 Übungen, welche teilweise zwingend bestanden werden müssen um die Prüfung zu bestehen.

Alle weiteren Infos über diese Übungen erhalten Sie in den Unterrichtsstunden.

 

Melden sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder Kontaktformular.

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